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   VG Saarlouis, 30.07.2008 - 11 K 1152/07   

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https://dejure.org/2008,33955
VG Saarlouis, 30.07.2008 - 11 K 1152/07 (https://dejure.org/2008,33955)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30.07.2008 - 11 K 1152/07 (https://dejure.org/2008,33955)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 11 K 1152/07 (https://dejure.org/2008,33955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hausrecht: Befristetes Hausverbot für ein Rathaus wegen Beleidigung und Bedrohung der Bediensteten; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
    Auszug aus VG Saarlouis, 30.07.2008 - 11 K 1152/07
    Diese Möglichkeit ist ihr vielmehr erst dann eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, z.B. weil Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 -7 B 10104/05.OVG-, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 30.09.1983 - 2 R 147/82
    Auszug aus VG Saarlouis, 30.07.2008 - 11 K 1152/07
    Die von der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten zu 2. vom 16.08.2007 erhobene Klage ist als Anfechtungsklage gemäß §§ 40, 42, 68 ff. VwGO zulässig, insbesondere bedarf es entsprechend den §§ 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 79 Abs. 2 VwGO, wonach der Widerspruch entfallen kann, wenn der Widerspruchsbescheid eine zusätzliche selbständige Beschwer enthält, zur Zulässigkeit der den Kostenbescheid betreffenden Klage keiner Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.06.1983 -1 R 117/82- und Urteil vom 30.09.1983 -2 R 147/82-); sie ist aber unbegründet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am

    Das Hausrecht des jeweiligen Behördenleiters (oder Gerichtspräsidenten) umfasst die Befugnis, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 29. November 1989 - 6 TH 2982/89 -, NJW 1990, 1250, juris Rn. 3; VG Saarland, Urteil vom 30. Juli 2008 - 11 K 1152/07 -, juris Rn. 15; Schilken, Gerichtsverfassungsrecht, 4. Aufl. 2007, Rn. 206; Zeiler, DVBl. 1981, 1000, 1001).
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 7 K 7/10

    Hausverbot für Bibliothek

    Diese Möglichkeit ist ihr vielmehr erst dann eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, zum Beispiel weil Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist (so das OVG Koblenz, Beschl. v. 07.03.2005, Az.: 7 B 10104/05, Rz. 9 - juris; VG Saarland, Urt. v. 30.07.2008, Az.: 11 K 1152/07, Rz. 15 - juris).
  • VG München, 09.04.2019 - M 13 K 18.180

    Feststellungsinteresse bei erledigtem Hausverbot in der Schule

    Für ein öffentlich-rechtliches Tätigwerden spricht schon der Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids sowie insbesondere die Begründung des Hausverbots, wonach die ungestörte Wahrnehmung der Aufgaben der Schule sichergestellt werden sollte, indem eine nachhaltige Störung des Unterrichtsgeschehens und eine Kontaktaufnahme der Klägerin mit Mitschülern ihrer Tochter an der Schule verhindert werden sollte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2011 - 16 E 174/11 - juris Rn. 3 f.; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 14.3.2014 - 7 D 10039/14 - juris Rn. 4; VG des Saarlandes, U.v. 30.7.2008 - 11 K 1152/07 - juris Rn. 14; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 40 Rn. 20).
  • VG Saarlouis, 25.11.2013 - 3 L 1909/13

    Kommunalrecht: Rechtmäßigkeit eines Hausverbotes für eine Kindertagesstätte

    Die Möglichkeit eines Hausverbotes ist eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist(vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 -7 B 10104/05.OVG-, zitiert nach juris und VG des Saarlandes, Beschluss vom 07.11.2007 -11 K 1152/07-).
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